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In dem am 3. Dezember 2025 veröffentlichten Standardentwurf „Risk Mitigation Accounting“ schlägt das IASB ein völlig neues Modell zur Berücksichtigung des Zinsrisikomanagements auf Portfolioebene insbesondere von Banken vor. Ziele des Risk Mitigation Accounting Modells (RMA-Modell) sind eine sachgerechte Abbildung der ökonomischen Effekte des Asset-Liability-Managements (ALM) sowie die Bereitstellung aussagefähiger Informationen über die hierfür verwendeten Steuerungsderivate in IFRS-Abschlüssen. Diese Ziele sollen im RMA-Modell durch eine möglichst weitgehende Verwendung von Metriken, Methoden und Prozessen des ALM für IFRS-Zwecke, einer neuen Mechanik zur Ableitung des Buchungsstoffs, einer neuen Buchungslogik sowie aussagefähiger Anhangangaben erreicht werden. Neben einem Überblick über das RMA-Modell erörtert dieser Artikel, inwieweit das RMA-Modell die Anforderungen an eine sachgerechte Bilanzierung aus Sicht des Zinsrisikomanagements tatsächlich erfüllt.

Kritikpunkte an den bisherigen IFRS-Regelungen aus Sicht des Zinsrisikomanagements von Banken

Banken sind aufgrund ihres Geschäftsmodells Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sie im Rahmen ihres ALM regelmäßig auf Portfolioebene messen und steuern. Die bisherige IFRS-Regelung zur Abbildung dieser Aktivitäten, der Portfolio-Fair-Value-Hedge für Zinsrisiken im IAS 39 (IAS 39 PFVH), wird seit Jahren aufgrund mangelnder Transparenz, eingeschränkter Zulässigkeit einzubeziehender Grund- und Sicherungsgeschäfte, mangelhafter Berücksichtigung der Dynamik der gesteuerten Portfolios und fehlender Erfolgsmessung der Zinssteuerung kritisiert. Während die Zinsrisikosteuerung zukunftsgerichtet erfolgt, steht in der IFRS-Rechnungslegung naturgemäß eher eine retrospektive Betrachtung im Fokus. Die Dynamik des Risikomanagements wird im IAS 39 PFVH versucht durch eine regelmäßige De- und Redesignation abzubilden, welche jedoch zu entsprechend vielen und schwer erklärbaren Amortisationseffekten führen, die zudem schwer zu prognostizieren bzw. zu steuern sind.

Kurzüberblick über das RMA-Modell

Zur Überwindung dieser Kritikpunkte berücksichtigt das RMA-Modell die jeweils bestehende Zinsrisikostrategie und nutzt die von den Kreditinstituten angewandten Risikometriken und -methoden möglichst weitgehend. Es ist als ein fortlaufender, aus sechs Schritten bestehender Prozess ausgestaltet. Der Zyklus der jeweiligen Schritte ist an die tatsächliche zeitliche Abfolge der ALM-Aktivitäten sowie des Berichtszyklusses des Bilanzierenden auszurichten, so dass sich in der Regel kein rein sequenzieller RMA-Prozess ergeben wird, wie das folgende Ablaufschema illustriert:

Das ALM-Portfolio ist die Ausgangsbasis für die Ableitung des RMA-Portfolios im ersten Schritt, wobei bestimmte Zulässigkeitskriterien zu beachten sind. Ausgeschlossen sind beispielsweise nicht derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Auch interne Geschäfte sind nicht zulässig, selbst wenn sie eine zentrale Rolle im ALM einer Bank spielen. Aus den zulässigen, nicht derivativen Geschäften des RMA-Portfolios wird die aktuelle organische Nettorisikoposition (Net Repricing Risk Exposure, NRRE) in der jeweils für das Risikomanagement verwendeten Metrik gemessen. Weitere für die Risikomessung wesentliche Parameter wie Zahlungsstrommodellierungen und die Laufzeitbandstruktur werden ebenfalls aus dem ALM übernommen.

Im zweiten Schritt wird die angestrebte Risikominderung (Risk Mitigation Objective, RMO) als derjenige Teil der NRRE bestimmt, der durch die ALM-Aktivitäten mitigiert und buchhalterisch im Rahmen des RMA-Modells ausgeglichen werden sollen. Die RMO wird im Rahmen eines Vergleichs der NRRE mit der Nettosteuerungswirkung der im RMA-Portfolio enthaltenen derivativen Finanzinstrumente (Steuerungsderivate), insbesondere dem sogenannten Risikominderungstest, für jedes Laufzeitband abgeleitet.

Um die in der jeweiligen Risikometrik pro Laufzeitband bestimmte RMO für buchhalterische Zwecke bewertbar zu machen, werden im dritten Schritt hypothetische Benchmark-Derivate konstruiert, deren ebenfalls nur hypothetische Steuerungswirkung genau der RMO pro Laufzeitband entsprechen muss. Die Methodik der Konstruktion ist dabei stark von der verwendeten Risikometrik abhängig. Die konstruierten Benchmark-Derivate werden nicht eigenständig bilanziert. Sie werden jedoch nicht immer wieder neu konstruiert, sondern sind hypothetisch analog zu tatsächlichen Steuerungsderivaten fortzuführen und in nachfolgenden Prozessschritten und RMA-Zyklen mit den fortgeführten Werten zu berücksichtigen.

Im vierten Schritt wird die im ersten Schritt für in der Regel mehrere Zeitpunkte abgeleitete NRRE unter Berücksichtigung zwischenzeitlich neuerer Erkenntnisse zu getroffenen Annahmen – zum Beispiel zur erwarteten Höhe vorzeitiger Rückzahlungen – für jedes Laufzeitband retrospektiv neu berechnet. Die im zweiten Schritt für den jeweiligen Zeitpunkt abgeleitete RMO wird anschließend mit der entsprechenden, gegebenenfalls adjustierten NRRE verglichen und sofern sie betragsmäßig über die adjustierte NRRE hinausgeht, entsprechend verringert.

Sofern die RMO im vierten Schritt adjustiert worden ist, sind in einem fünften Schritt die bereits konstruierten Benchmark-Derivate ebenfalls zu adjustieren, damit die Summe der hypothetischen Steuerungswirkungen aus den in den Schritten 2 und 5 konstruierten Benchmark-Derivaten zu jedem Zeitpunkt für jedes Laufzeitband der adjustierten RMO entspricht.

Während die Schritte 1 bis 5 durch die jeweilige Risikometrik determiniert sind, werden im abschließenden sechsten Schritt die buchhalterisch notwendigen Anpassungsbuchungen in Währungseinheiten laufzeitbandübergreifend abgeleitet. Die Buchungen werden aus den seit Beginn eines RMA-Modells kumulierten Ergebniskomponenten der Steuerungsderivate und der konstruierten Benchmark-Derivate im Rahmen zweier „Lower of“-Tests abgeleitet.

Um sicherzustellen, dass die in dem bilanzierten RMA-Adjustment verkörperte zukünftige Kompensationswirkung auf das Nettozinsergebnis nicht höher ist als der mit der originären Nettorisikoposition NRRE verbundene, maximale Kompensationsbedarf, ist zudem zu jedem Berichtsstichtag zu untersuchen, ob Indikatoren wie z.B. ein vorzeitiger Verkauf eines signifikanten Volumens festverzinslicher Aktiva für einen solchen RMA-Überhang vorliegen. Falls solche Indikatoren vorliegen, ist der Barwert der NRRE zu berechnen und mit dem bilanzierten RMA-Adjustment zu vergleichen. Sofern das tatsächliche RMA-Adjustment den Barwert der NRRE übersteigt, ist das RMA Adjustment unmittelbar um den übersteigenden Betrag („Excess“) ergebniswirksam zu verringern.

Anforderungen an das RMA-Modell und deren Erfüllung aus Risikomanagementsicht

Die spezifischen Anforderungen an das RMA-Modell lassen sich insbesondere aus den oben bereits aufgeführten Kritikpunkten an den bisherigen IFRS-Regelungen ableiten. Die aus Sicht des Risikomanagements wesentlichen Anforderungen können unseres Erachtens wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Das RMA-Modell sollte zu einer ökonomisch aussagefähigen IFRS-Bilanzierung führen
  2. Das RMA-Modell sollte einen transparenten und nachvollziehbaren Accounting-Prozess ermöglichen
  3. Die Ergebnisse des RMA-Modells sollten gut zu prognostizieren sein

Ad 1: Ökonomisch aussagefähige IFRS-Bilanzierung:

Das sich bei Anwendung des RMA-Modells ergebende Nettozinsergebnis entspricht grundsätzlich dem Zinsergebnis aus der ausgesteuerten Nettozinsposition. Im Handelsergebnis verbleiben lediglich Ergebniskomponenten aus den Steuerungsderivaten, soweit diese keine risikomindernde Wirkung haben (Overhedging). Nicht durch Steuerungsderivate abgesicherte Nettozinspositionen (Underhedging) führen dagegen nur zu einer Schwankung des Zinsergebnisses soweit sich eine solche aus der jeweiligen Folgebewertungsmethodik ergibt, d.h. nur aus variabel verzinslichen Geschäften bei einer Änderung des Referenzzinssatzes und keine Erfassung zinsinduzierter Fair-Value-Änderungen in der GuV. Zinsinduzierte Fair-Value-Änderungen werden bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten jedoch unverändert im sonstigen Ergebnis erfasst und bilanziell ausgewiesen. Aus der Anwendung des RMA-Modells ergibt sich kein separates, rein buchhalterisch getriebenes Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen. Auch die aus dem IAS 39 PFVH bekannten Amortisierungen gibt es im RMA-Modell grundsätzlich nicht, da sich die Realisierung eines gebildeten RMA-Adjustment in den Folgeperioden aus den Realisierungsprofilen der Benchmark-Derivate ableitet (ED IFRS 9 B7.4.17). Somit hat insbesondere die sich bei Anwendung des RMA-Modells ergebende GuV eine hohe ökonomische Aussagekraft.

Einschränkend ist anzumerken, dass bei der Einbeziehung von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten auch bei einer vollständigen Absicherung die Eigenkapitalvolatilität aus der Schwankung der Neubewertungsreserve durch die Buchungslogik des RMA-Modells nicht ausgeglichen wird. Weiterhin sind die nach einer ergebniswirksamen Berücksichtigung eines RMA-Überhangs notwendigen Anpassungen der Realisierung des RMA-Adjustments in Folgeperioden in der Regel pauschal, ggf. linear abzuleiten (ED IFRS 9 B7.4.23). Aufgrund der Zulässigkeitskriterien weicht die Grundgesamtheit der Geschäfte aus dem ALM-Portfolio und dem IFRS-Accounting ab. Dies liegt z.B. an der Einbeziehung originärer, zinstragender Finanzinstrumente, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder von nach IFRS als Eigenkapital eingestufter AT1-Anleihen. Damit verbleibt weiterhin eine Diskrepanz zwischen Risikomanagement und der Abbildung in Bilanz und Ergebnisrechnung nach IFRS. Diese kann auch nicht mehr durch gezielte Designationen bzw. Proxy Hedges aufgelöst werden.

Ad 2: Transparenter und nachvollziehbarer Accounting-Prozess

Das RMA-Modell setzt in den Schritten 1 bis 5 auf den im ALM verwendeten Metriken, Methodiken und Annahmen auf und ermöglicht somit einen hohen Gleichlauf von ALM- und RMA-Prozess. Die Ableitung von Anpassungsbuchungen im Schritt 6 ist eng und nachvollziehbar mit den Ergebnissen aus den vorherigen Schritten verknüpft, so dass der RMA-Prozess grundsätzlich aus Risikomanagementsicht transparent und nachvollziehbar ist. Die auf die ALM-Aktivitäten abzustimmende Zyklizität der Schritte des RMA-Prozesses ist für Transparenz und Nachvollziehbarkeit ebenfalls von erheblichem Vorteil. Auch die Aufteilung der Nettorisikoposition in eine organische Nettorisikoposition (NRRE) und eine derivative als Startpunkt für die Ableitung der RMO in Schritt 2 ist einfach nachvollziehbar und zudem aufgrund des Mixed-Model nach IFRS für Rechnungslegungszwecke unvermeidlich.

Eine retrospektive Anpassung von Werten in der Vergangenheit, wie sie das RMA-Modell in den Schritten 4 und 5 vorsieht, ist im Risikomanagement unüblich. Schließlich stehen auch der Prüfung auf Vorliegen eines RMA-Überhangs und ggf. dessen sofortige ergebniswirksame Berücksichtigung keine vergleichbaren ALM-Aktivitäten gegenüber.

Ad 3: Gute Prognostizierbarkeit der Ergebnisse

Auch hier führt die umfangreiche Verwendung von im ALM verwendeten Metriken, Methodiken und Annahmen grundsätzlich zu einer guten Prognostizierbarkeit im Rahmen von Szenarien. Diese wird, wie auch im ALM, naturgemäß durch eine mögliche Falsifizierung getroffener Annahmen eingeschränkt, wobei jedoch auch für diese Faktoren im RMA-Modell klare, prognostizierbare Wirkungszusammenhänge bestehen.

Eingeschränkt ist die Prognostizierbarkeit jedoch bezüglich der zukünftigen Wirkungen aus der Prüfung auf Vorliegen eines RMA-Überhangs und ggf. dessen sofortige ergebniswirksame Berücksichtigung. Dies liegt zum einen an dem naturgemäß unsicheren Auftreten von einen RMA-Überhang verursachenden unerwarteten Änderungen, zum anderen aber auch RMA-Modell spezifisch an dem komplexen Zusammenspiel der retrospektiven Berücksichtigung unerwarteter Änderungen in den Schritten 4 und 5 mit dem Auftreten bzw. der Höhe eines RMA-Überhangs.

Fazit

Insgesamt lässt sich zusammenfassend sagen, dass das RMA-Modell gegenüber dem IAS 39 PFVH insbesondere durch die weitgehende Verwendung von ALM-Metriken, Methoden und Prozessen und einer übergreifenden Buchungslogik ein hohes Potenzial zur Verbesserung von ökonomischer Aussagefähigkeit sowie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Prognostizierbarkeit bietet.

Gleichwohl gibt es einige konzeptionelle Aspekte im RMA-Modell wie z.B. die Prüfung auf einen RMA-Überhang und ggf. dessen Auswirkung, die diese Vorteile mindern können. Erste Proberechnungen lassen weitere konzeptionelle Fragestellungen erkennen, deren überzeugende Lösung insbesondere auch von deren Operationalisierbarkeit abhängt. Ob das RMA-Modell unter Kosten-Nutzen-Aspekten insgesamt vorteilhaft ist, bleibt daher abzuwarten und sollte Gegenstand intensiver Untersuchungen im Rahmen der Konsultationsphase des Standardentwurfs und hiermit verbundener Proberechnungen sein.

Autoren

Oliver Wulle

Director EMEIA FSO Hub Finance & Risk Digital Transformation
EY ifb SE

Alexander Vesper

Partner, Wirtschaftsprüfer
EY Financial Services