Arnd Wiedemann | Yanik Bröhl
IRO steht für Impacts, Risks and Opportunities (Auswirkungen, Risiken und Chancen). Dieser Dreiklang ist die zentrale Grundlage der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Um über den Erfolg ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten zu können, müssen Unternehmen einen Prozess implementiert haben, wie sie deren Auswirkungen, Chancen und Risiken identifizieren, messen und steuern. Dieser Dreiklang stellt gleichzeitig die Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse dar und ermöglicht eine umfassende Sicht auf die Nachhaltigkeitsaktivitäten eines Unternehmens sowie die damit verbundenen Konsequenzen. Eine effektive Risk Governance spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie den für die externe Berichterstattung geforderten IRO-Dreiklang mit der internen Unternehmenssteuerung verknüpft.
Rolle des IRO-Dreiklangs in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am 1. Januar 2024 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU in Kraft, welche zu einer erheblichen Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung führt. Zunächst betrifft diese erweiterte Berichtspflicht nur große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD; in Deutschland als CSR-RUG verabschiedet) unterliegen. Diese Unternehmen müssen erstmals 2025 nach CSRD über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird die Berichtspflicht auf alle anderen großen Unternehmen ausgeweitet. Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind auch kleine und mittlere Unternehmen, die an regulierten europäischen Märkten notiert sind, zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet. Sie können sich jedoch bis zum Geschäftsjahr 2028 von dieser Verpflichtung befreien lassen, müssen aber im Lagebericht explizit darlegen, warum sie keinen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Ab dem Geschäftsjahr 2028 gilt die CSRD auch für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten mit relevantem EU-Bezug (Art. 5 EU-Richtlinie 2022/2464).
Die Berichterstattung nach CSRD wird durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt, die aktuell aus zwei generellen Standards sowie zehn themenbezogenen Standards bestehen. Die generellen Standards befassen sich mit allgemeinen Anforderungen (ESRS 1) und allgemeinen Angaben (ESRS 2) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die themenbezogenen Standards sind in fünf Umwelt-Standards, vier Sozial-Standards und einen Governance-Standard unterteilt. Damit orientieren sich die Standards an den drei Säulen der Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien): Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Governance (ESRS 1 Abs. 4). Die Umwelt-Standards umfassen den Klimawandel (ESRS E1), die Umweltverschmutzung (ESRS E2), die Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3), die biologische Vielfalt und die Ökosysteme (ESRS E4) sowie die Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft (ESRS E5). Die Sozial-Standards behandeln die eigene Belegschaft (ESRS S1), die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2), die betroffenen Gemeinschaften (ESRS S3) sowie die Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4). Der Governance-Standard konzentriert sich auf die Unternehmenspolitik (ESRS G1). Bis zum 30. Juni 2026 sollen zudem sektorspezifische Standards eingeführt werden (Art. 1 EU-Richtlinie 2024/1306).
Die ESRS definieren die Anforderungen an Unternehmen zur Offenlegung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte (ESRS 1 Abs. 2). Dabei beziehen sich die Auswirkungen sowohl auf positive als auch negative nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, die aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens hervorgehen. Risiken und Chancen hingegen betreffen die finanziellen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen des Unternehmens. Zusammengefasst bilden die Auswirkungen, Risiken und Chancen den IRO-Dreiklang, welcher das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit in den ESRS widerspiegelt (ESRS 1 Abs. 14). Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit berücksichtigt sowohl die Inside-out-Perspektive, die die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Gesellschaft und Umwelt betrachtet, als auch die Outside-in-Perspektive, welche die Risiken und Chancen für das Unternehmen selbst betrachtet (ESRS 1 Abs. 37).
Aus der Inside-out-Perspektive wird die Auswirkungswesentlichkeit bestimmt. Diese zielt darauf ab, die negativen und positiven Auswirkungen eines Unternehmens kurz-, mittel- und langfristig zu ermitteln, die aus seiner Geschäftstätigkeit, seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, seinen Produkten und Dienstleistungen sowie seinen Geschäftsbeziehungen auf die Menschen oder die Umwelt resultieren oder resultieren könnten (ESRS 1 Abs. 43). Die Auswirkungen adressieren insbesondere die ESG-Kriterien (ESRS 1 Abs. 44). Demgegenüber wird durch die Outside-in-Perspektive die finanzielle Wesentlichkeit ermittelt. Diese bezieht sich auf die Analyse der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten eines Unternehmens auswirken oder auswirken könnten (ESRS 1 Abs. 49). Eine Berichtspflicht liegt vor, wenn für einen Nachhaltigkeitsaspekt bereits aus einer der beiden Perspektiven eine Wesentlichkeit identifiziert wird (ESRS 1 Abs. 28). Im Gegensatz dazu wurden bei der NFRD nur Aspekte berücksichtigt, die aus beiden Perspektiven als wesentlich galten (Art. 1 EU-Richtlinie 2014/95).
Die ESRS enthalten eine Liste mit konkreten Nachhaltigkeitsaspekten, die mindestens zu überprüfen sind. Diese Aspekte sind entsprechend der themenbezogenen Standards kategorisiert, welche wiederum in Unterthemen und teilweise sogar in Unter-Unterthemen unterteilt sind. So sind beispielsweise die Arbeitsbedingungen ein Unterthema und die angemessene Entlohnung wiederum ein Unter-Unterthema des ESRS S1 (Eigene Belegschaft). Die Liste ist nicht als abschließend zu verstehen, sondern soll den Ausgangspunkt bilden, um weitere unternehmensindividuelle Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren. Hierzu wird ein eigener Analyseprozess gefordert (ESRS 1 Abs. AR 16).
Prozess zur IRO-Bewertung gemäß ESRS
Die Wesentlichkeitsbeurteilung eines Unternehmens soll nicht nur die Perspektiven der Auswirkungswesentlichkeit als auch der finanziellen Wesentlichkeit widerspiegeln, sondern auch die Zusammenhänge zwischen beiden (ESRS 1 Abs. 38). Es müssen allerdings keine getrennten und unabhängigen Prozesse durchgeführt werden (EFRAG 2024, S. 19). Die Auswirkungswesentlichkeit sollte den Ausgangspunkt der Wesentlichkeitsbewertung bilden, da nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen kurz-, mittel- oder langfristig auch finanzielle Effekte nach sich ziehen werden (ESRS 1 Abs. 38). Die ESRS machen keine festen Vorgaben oder geben keine bestimmte Reihenfolge von Schritten für die Durchführung der Wesentlichkeitsbewertung vor. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Unternehmens. So kann der gewählte Prozess die spezifischen Gegebenheiten und Umstände des Unternehmens berücksichtigen (EFRAG 2024, S. 19).
Abb. 01: Prozess zur Wesentlichkeitsanalyse (in Anlehnung an EFRAG 2024, S. 20)
Quelle: EFRAG 2024, S. 20
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) schlägt als möglichen Ansatz zur Wesentlichkeitsanalyse drei Analyseschritte vor (Abb. 01). Zunächst ist dabei die Auswirkungswesentlichkeit zu bestimmen. Hierzu sind die Zusammenhänge zwischen den Aktivitäten des Unternehmens, seinen Geschäftsbeziehungen sowie den Interessen der verschiedenen Stakeholder zu erfassen und zu analysieren, um die resultierenden Auswirkungen zu verstehen. Im nächsten Schritt sind sowohl die tatsächlichen als auch die potenziellen Auswirkungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit den Stakeholdern ergeben können, zu identifizieren. Diese Auswirkungen können sowohl negativ als auch positiv sein. Um zu einer fundierten Einschätzung der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte zu kommen, kann das Unternehmen auf wissenschaftliche Untersuchungen und eigene Analysen zurückgreifen. Im dritten Schritt werden die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen im Hinblick auf ihre Wesentlichkeit bewertet. Aus den Ergebnissen der Bewertung werden die als wesentlich einzustufenden Nachhaltigkeitsaspekte abgeleitet. Hierzu sind Schwellenwerte festzulegen, anhand derer entschieden wird, welche Auswirkungen in die Berichterstattung aufgenommen werden (ESRS 1 Abs. AR 9).
Bei der Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Stakeholdern von entscheidender Bedeutung, um die Sorgfaltspflicht des Unternehmens (Nachhaltigkeits-Due-Diligence) zu erfüllen (ESRS 1 Abs. 24). Stakeholder sind Personen oder Gruppen, die das Unternehmen entweder beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden. Dabei unterscheiden die ESRS zwischen betroffenen Stakeholdern und Nutzern der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Betroffene Stakeholder sind Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen durch die Aktivitäten des Unternehmens sowie durch dessen direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette positiv oder negativ beeinflusst werden oder werden könnten. Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in erster Linie die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung, wie bestehende und potenzielle Investoren sowie Kreditgeber und andere Gläubiger. Zu den Nutzern zählen aber auch Geschäftspartner, Gewerkschaften, Sozialpartner des Unternehmens, die Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Regierungen, Analysten und Wissenschaftler (ESRS 1 Abs. 22).
Nach der Ermittlung der Auswirkungswesentlichkeit ist die Analyse der finanziellen Wesentlichkeit durchzuführen. Den Ausgangspunkt bildet die Identifizierung von Risiken und Chancen, die kurz-, mittel- oder langfristige finanzielle Effekte auf das Unternehmen haben oder haben könnten (ESRS 1 Abs. AR 14). Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Abhängigkeiten von natürlichen, personellen und sozialen Ressourcen (ESRS 1 Abs. 50). Nach der Identifizierung der Risiken und Chancen muss das Unternehmen bestimmen, welche davon für die Finanzberichterstattung wesentlich sind. Hierbei werden die potenziellen finanziellen Effekte mit Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichtet und anhand festgelegter Schwellenwerte beurteilt (ESRS 1 Abs. AR 15). Wesentlich sind darüber hinaus Informationen immer dann, wenn angenommen werden kann, dass eine Auslassung, falsche Angabe oder Verschleierung dieser Informationen die Entscheidungen der Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung negativ beeinflussen könnten (ESRS 1 Abs. 48).
Das Fundament der Wesentlichkeitsanalyse stellt somit der Stakeholderdialog dar. Hierfür sollte das Unternehmen direkt mit den betroffenen Stakeholdern oder anderen Experten zusammenarbeiten, um Feedback zu den wesentlichen IRO zu erhalten (ESRS 1 Abs. AR 8). Die Natur stellt einen stillen Stakeholder dar. Zu dessen Berücksichtigung muss bei der IRO-Bewertung auf objektivierte Daten zurückgegriffen werden (ESRS 1 Abs. AR 7). Allerdings lassen die ESRS trotz der klaren Betonung der Bedeutung der Stakeholderorientierung offen, welche konkreten Stakeholder in welcher Weise bei der Wesentlichkeitsanalyse einbezogen werden sollen. Die Vielfalt der in den ESRS genannten Stakeholder macht aber deutlich, dass die IRO-Bewertung weit über den engen Kreis rein wirtschaftlicher Themen hinausgeht und auch soziale, ökologische sowie Governance-Aspekte einschließt.
Integration der externen Berichtsanforderungen in die Unternehmenssteuerung
Angesichts dieser umfassenden Betrachtung der Stakeholderinteressen ist die Verzahnung der externen Berichtsanforderungen mit der internen Unternehmenssteuerung von entscheidender Bedeutung für die strategische Ausrichtung und den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens. Durch eine sorgfältige Wesentlichkeitsanalyse lassen sich nicht nur die externen Berichtsanforderungen erfüllen, sondern auch die zentralen strategischen Handlungsfelder identifizieren. Diese Handlungsfelder bilden wiederum die Grundlage für die strategischen Zielvorgaben, die zugehörigen Messgrößen (Key Performance Indicators; KPIs und Key Risk Indicators; KRIs) und die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen. Ein besonders geeignetes Konzept für diese Integration ist die Risk Governance (Wiedemann et al. 2024, S. 276). Sie stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit kontinuierlich mit dem aktuellen Risikoumfeld abgeglichen wird und gibt bei Bedarf Impulse für strategische Anpassungen oder Neuausrichtungen. Zudem verbindet die Risk Governance die Interessen der Stakeholder mit den Nachhaltigkeitsrisiken aber auch -chancen und trägt somit zum langfristigen Unternehmenserfolg bei (Stein/Wiedemann 2016, S. 823 f.). Damit ist die Risk Governance das Bindeglied, um die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmenssteuerung zu integrieren und die Ergebnisse über die externe Berichterstattung an die Stakeholder zu kommunizieren.
Die systematische Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Unternehmenssteuerung kann für ein Unternehmen Vorteile in Bezug auf einen besseren Zugang zu Märkten, eine erleichterte Kapitalbeschaffung bei Investoren und Kreditgebern und/oder eine gesteigerte Attraktivität für Kunden und Lieferanten bringen. Die Wesentlichkeitsanalyse trägt auch zu einer positiven Außendarstellung als verantwortungsvolles Unternehmen bei, wodurch Vertrauen geschaffen und die Reputation verbessert werden kann. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch frühzeitig Trends erkennen und Impulse für kooperative Lösungen ableiten (Ankele/Winterstein 2021, S. 32). Dies alles steht im Einklang mit den Zielen der Risk Governance. Zudem sind die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht nur für Überwachungs- und Berichtsprozesse entscheidend, sondern auch für die vorausschauenden Planungs- und Entscheidungsprozesse des Unternehmens. Sie eignet sich daher in besonderem Maße als Fundament für die Entwicklung einer nachhaltigkeitsorientierten Unternehmensstrategie (Arena 2022, S. 76).
Eine enge Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit den bestehenden Instrumenten und den Prozessen der Risikosteuerung stellt zudem sicher, dass der Risikoaspekt im Bereich der Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigt wird. Ein zentraler Bestandteil der Risk Governance ist institutionell der Risk-Governance-Zirkel. Diese unternehmensinterne Gruppe besteht aus Beschäftigten verschiedener Funktionen, die sich über ihre Risikowahrnehmung austauschen. Gerade die funktionsübergreifende Kommunikation ermöglicht die Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitschancen und -risiken. Die Erkenntnisse aus dem Zirkel werden regelmäßig an die Unternehmensleitung kommuniziert und in die Wesentlichkeitsanalyse integriert, wodurch eine strategische und integrierte Risikobetrachtung auf allen Unternehmensebenen gewährleistet wird (Stein et al. 2018a, S. 1294 f.).
Die strategisch ausgerichtete Risk Governance ermöglicht es Unternehmen, ihre Risikobetrachtung umfassend zu gestalten und potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die eingesetzten Mittel verhältnismäßig und an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst sind. Dies betrifft insbesondere das Geschäftsmodell und die Risikotoleranz (Stein et al. 2018b, S. 69). Das bedarfsorientierte Skalieren der Risk Governance und der Wesentlichkeitsanalyse stellt die Effektivität des Handels sicher. Neben der Verbindung zur internen Risikosteuerung beeinflusst die Wesentlichkeitsanalyse auch die interne Rentabilitätssteuerung und macht deutlich, dass Erfolg mehr ist als die rein finanzielle Dimension. Indem auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt und im Rahmen des Triple-Bottom-Line-Ansatzes berücksichtigt werden, schließt sich der Kreis.
Fazit
Die Integration der aus dem IRO-Dreiklang abgeleiteten externen Berichtsanforderungen in die Unternehmenssteuerung durch eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse und eine strategisch ausgerichtete Risk Governance kann erheblich zum nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens beitragen und sollte daher zum Motor und Treiber des Handelns werden. So lassen sich nicht nur die Anforderungen der Stakeholder erfüllen, sondern auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Die Verzahnung des IRO-Dreiklangs mit der Risk Governance stellt somit einen entscheidenden Schritt hin zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmenssteuerung dar. Sie ermöglicht es einem Unternehmen, seine strategischen Handlungsfelder zu bewerten und Nachhaltigkeitsrisiken zu managen. Gleichzeitig werden die wachsenden Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit erfüllt und so das Vertrauen der Stakeholder gestärkt.
Literatur
Ankele, K. / Winterstein, J. (2021): Besser wesentlich: Worauf es bei einer Wesentlichkeitsanalyse ankommt. ÖkologischesWirtschaften, 36(2), 30–34.
Arena, M. (2022): ESG and their Impact of Risk Governance. In: A. Wiedemann, V. Stein & M. Fonseca (Hrsg.), Risk Governance in Organizations: Future Perspectives (S. 75–79). Universi.
Stein, V. / Wiedemann, A. / Zielinski, M. (2018a): Einordnung der Risk Governance in das System der unternehmerischen Überwachung. Der Betrieb, 86(8), 1292–1295.
Stein, V. / Wiedemann, A. / Wilhelms, J. H. (2018b): Integrative Risikosteuerungsansätze für KMU: Enterprise Risk Management versus Risk Governance. ZfKE, 66(1), 61–70.
EFRAG (2024): EFRAG IG 1: Materiality Assessment Implementation Guidance.
Stein, V. / Wiedemann, A. (2016): Risk governance: Conceptualization, tasks, and research agenda. JBE, 86(8), 813–836.
Wiedemann, A. / Bröhl, Y. / Mies, M. (2024): Implikationen der European Sustainability Reporting Standards für das Risikomanagement von Banken. WPg, 77(5), 270–276.