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Das DRM-Modell als das zukünftige IFRS Portfolio Hedge Accounting Modell soll das seit jeher bestehende Spannungsverhältnis zwischen Zinsrisikomanagement auf Portfolioebene und dessen Abbildung im IFRS Abschluss auflösen und die Schwächen des immer noch einschlägigen IAS 39 Portfolio Fair Value Hedge überwinden. Insbesondere aus dem Risikomanagement wird teilweise die Forderung nach einer vollständigen Übernahme der Risikomanagement-Sicht in den IFRS Abschluss vorgebracht. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit eine vollständige Risikomanagement-Sicht in einem IFRS Abschluss möglich bzw. sinnvoll ist und wie eine möglichst weitgehende Adaption der Risikomanagement-Sicht im DRM Modell realisiert werden kann.

Gedankenexperiment vollständige Übernahme der Risikomanagement-Sicht

Die Risikomanagement-Sicht ist geprägt durch eine vollständige Berücksichtigung aller Risikomanagementaktivitäten, die symmetrische Bewertung des aktuellen Risikos auf der Basis erwarteter zukünftiger Entwicklungen z.B. von Marktzinsen, Kundenverhalten und Neugeschäftsvolumen, sowie die gleichartige Berücksichtigung aller risikoinduzierten Bewertungsergebnisse auf barwertiger (EVE) oder periodischer Basis (NII). Ihre vollständige Adaption hätte u.a. folgende Konsequenzen in einem IFRS Abschluss:

> Ergebniswirksame Bewertung sämtlicher Grundgeschäfte zum Hedge Fair Value

> Ergebnisrelevante kumulative Berücksichtigung von erwarteten Zinsentwicklungen und erwartetem Kundenverhalten sowie zukünftiger Geschäfte

> Ergebniswirksame Berücksichtigung der Refinanzierungswirkung des Eigenkapitals

> Berücksichtigung auch interner Geschäfte zur Risikoallokation

> Zusammenfassung aller zinsinduzierten Ergebniskomponenten in einer Ergebnisposition

Hierdurch würden einige fundamentale IFRS Prinzipien des IFRS Rahmenwerks und der für Finanzinstrumente einschlägigen IFRS Standards verletzt, unter anderem das Periodisierungsprinzip sowie das Stichtagsprinzip, die Bemessung des Eigenkapitals als Residualgröße von Vermögenswerten und Verpflichtungen, die Erfolgsneutralität von Dividendenzahlungen, das Saldierungsverbot, die Verwendung der unterschiedlichen Folgebewertungsmaßstäbe AC, FVTPL und FVOCI für Fremdkapitalinstrumente auf Basis von Zahlungsströmen und Geschäftsmodell („Mixed Model“), das Verbot der Bilanzierung Interner Geschäfte sowie die separate Erfassung von Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Gleichwohl besteht ein breiter Konsens darüber, dass die allgemeinen IFRS Regelungen im Falle von Zinsrisikomanagementaktivitäten einer Bank nicht zu einer aussagefähigen Bilanzierung der zugrundeliegenden Finanzinstrumente führen („Accounting mismatch“, Intransparenz). Die Aufgabe spezifischer IFRS Hedge Accounting Regelungen besteht daher darin, Ausnahmen von den oben genannten Prinzipien zu definieren, die das Erreichen einer aussagefähigen Bilanzierung ermöglichen ohne jedoch den grundsätzlichen Charakter eines IFRS Abschlusses zu verzerren oder eine willkürliche Bilanzierung zu ermöglichen.

Verbleibende Unterschiede bei Anwendung des DRM-Modells

Das zur Erfüllung dieser komplexen Aufgabe vom IASB entwickelte DRM-Modell kann (soweit vom IASB bis zum 30.11.2024 kommuniziert) als ein für Rechnungslegungszwecke angepasster ALM Prozess verstanden werden. Im Vergleich zum derzeitigen Portfolio Fair Value Hedge des IAS 39 möchte das IASB insbesondere den Umfang der zulässigen Finanzinstrumente erweitern, die Dynamik des Risikomanagements berücksichtigen sowie die Transparenz über die Effektivität der Risikomanagementaktivitäten und deren Erfolgswirkung in einem IFRS Abschluss erhöhen. Abbildung 1 gibt unter bewusster Vermeidung rechnungslegungs-spezifischer Begriffe einen schematischen Überblick über die 6 Schritte eines DRM Zyklusses, welche im DRM-Modell fortlaufend durchlaufen werden.

Abbildung 1: Schematische Darstellung DRM-Zyklus, Quelle eigene Darstellung auf Basis IASB Staff paper 4B für IASB meeting September 2021, Seite 5

Das DRM-Modell stellt eine deutliche Annäherung an die Risikomanagement-Sicht dar. Die ersten 5 der 6 Schritte eines DRM Zyklusses finden auf Basis der Methoden und Metriken des Zinsrisikomanagements statt. Jedoch erfolgt auch durch das DRM-Modell keine vollständige Übernahme der Risikomanagement-Sicht. Es werden vielmehr verschiedene Unterschiede verbleiben. Nach unseren bisherigen Untersuchungen und Simulationen sind die bedeutendsten verbleibenden Unterschiede:

> Abweichende Grundgesamtheiten zwischen dem ALM- und dem DRM-Portfolio

Zulässig im DRM-Modell sind u.a. Sichteinlagen und sowohl kündbare als auch FVOCI klassifizierte finanzielle Vermögenswerte. Weiterhin unzulässig sind jedoch begebene Eigenkapitaltitel einschließlich nach IFRS als Eigenkapital klassifizierter AT1-Anleihen sowie FVTPL klassifizierte Finanzinstrumente. Eine explizite Möglichkeit zum Ausgleich unzulässiger Geschäfte, wie z.B. das Proxy-Hedging im Rahmen des Portfolio Fair Value Hedges nach IAS 39, ist im DRM-Modell bisher nicht vorgesehen.

> Beseitigung des Accounting mismatch nur für risikomindernde Aktivitäten (asymmetrische Risikobewertung)

Durch die prospektiv und retrospektiv durchzuführenden DRM-Tests (Schritte 2 und 4 im DRM-Zyklus) und die Berechnung des DRM adjustment auf Basis von Lower-of Tests (Schritt 6 im DRM-Zyklus) erfolgt die Beseitigung des Accounting mismatch nur im Umfang der tatsächlich erreichten Risikominderung. Es erfolgt keine unbedingte bilanzielle Erfassung risikoinduzierter Wertänderungen von Grundgeschäften, im Gegensatz z.B. zur Erfassung des Hedge Adjustment im Portfolio Fair Value Hedge nach IAS 39.

> Unterschiedliche Betrachtungsintervalle (Tägliche Steuerung vs. DRM-Zyklus)

Das DRM-Modell ist als ein fortwährend zu durchlaufender Zyklus aus 6 Schritten ausgestaltet. Die Bestände von Grund- sowie tatsächlichen und hypothetischen Derivaten werden über die Zyklen hinweg fortgeführt ohne De- und Redesignationen. Neue Grund- und Sicherungsgeschäfte werden jedoch erst zu Beginn eines jeden Zyklusses in das DRM-Modell einbezogen. Buchungen aus dem DRM-Modell heraus erfolgen nur zum Ende eines jeden Zyklusses. Sofern die Länge des DRM-Zyklusses, die vom Standardsetzer nicht festgelegt ist, länger als 1 Tag beträgt, ergeben sich hieraus Abweichungen zum üblicherweise täglichen ALM-Prozess einer Bank.

> Eingeschränkte Abbildung der Risikomanagementaktivitäten bei mehrstufigen Risikomanagementstrategien sowie bei der Verwendung verschiedener Risikometriken

Bereits in einer anderen Hedgebeziehung einbezogene Geschäfte wie z.B. Asset-Swap Pakete in einem Mikro Fair Value Hedge, oder in einer anderen Währung denominierte Geschäfte wie z.B. festverzinsliche USD-Darlehen, die mit einem Zins-Währungsswap in eine variable EUR-Position gedreht werden, dürfen nicht in ein DRM-Modell einbezogen werden. Die hieraus resultierenden Nettopositionen dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als „Aggregated Exposures“ in das DRM-Modell einbezogen werden.

Das Zinsrisikomanagement von Banken erfolgt in der Regel auf Basis mehrerer Risikometriken wie z.B. pv01, key rate duration, Value at Risk oder Nominal Exposure, die sich in ihrer Art z.B. barwertig vs. nominal, Laufzeitstruktur, Sensitivität etc. und somit auch in ihrer Wirkung bei Anwendung des DRM-Modells teils erheblich unterscheiden. In einem DRM-Modell ist dagegen auf eine einzige Risikometrik abzustellen, so dass die Auswirkungen der Risikomanagementaktivitäten auf die jeweils anderen Risikometriken im DRM-Modell nicht reflektiert werden.

Ansatzpunkte zur Verringerung der Unterschiede bzw. hierdurch bedingter negativer Implikationen

Die in den IFRS insgesamt vorherrschende und bereits auch für das DRM-Modell erkennbare prinzipienbasierte Normensetzung ermöglicht eine Verringerung der Unterschiede zwischen Risikomanagement- und Rechnungswesen-Sicht durch eine hierauf gerichtete methodische Ausgestaltung im Rahmen der individuellen Umsetzung des DRM-Modells selbst.

Auch die Einbindung des DRM-Modells in die Gesamtheit der nach IFRS zulässigen Hedge Accounting Varianten sowie der Fair Value Option auf Basis einer angepassten Hedge Accounting Strategie bietet Ansatzpunkte zur Verringerung der Unterschiede. Eher von untergeordneter Bedeutung aber im Einzelfall sinnvoll kann die Nutzung von Gestaltungsspielräumen im Risikomanagement sein, soweit damit eine Verringerung erreicht werden kann, ohne negative ökonomische Auswirkungen zu verursachen.

Alle diese Ansatzpunkte stehen dabei wie die gesamte fachliche und technische Umsetzung des DRM-Modells unter der wesentlichen Nebenbedingung der Operationalisierbarkeit unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen Erwägungen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass nicht nur das Rechnungswesen Abnehmer der Ergebnisse des DRM-Modells ist, sondern auch weitere Bankbereiche wie Aufsichtsrecht, Risikocontrolling und Gesamtbanksteuerung.

Zum Beispiel produzieren abweichende Grundgesamtheiten zwischen ALM- und DRM-Portfolio an verschiedenen Stellen im DRM-Prozess Unterschiede. Insbesondere können die organische Nettorisikoposition im ALM-Portfolio von derjenigen im DRM-Portfolio (CNOP) und somit auch die ausgesteuerte Gesamtnettorisikoposition von der im DRM-Prozess abgeleiteten und berücksichtigten Risikominderungswirkung (RMI) abweichen. Weiterhin kann die RMI dadurch beeinflusst werden, dass sich die im prospektiven Risikolimittest (Schritt 2) verwendeten Risikolimite auf die im ALM-Portfolio ausgesteuerte und eben nicht auf die sich aus dem DRM-Portfolio ergebende Gesamtnettorisikoposition beziehen. Das Ausmaß der Unterschiede ist dabei stark von der verwendeten Risikometrik, der Laufzeitbandstruktur und auch von der Art der im konkreten Portfolio im DRM-Prozess unzulässigen Finanzinstrumente abhängig. Ein Lösungsansatz kann sein, dass im Rahmen der Festlegung der Hedge Accounting Strategie Grundgeschäfte mit einer gegenläufigen Risikoposition im Rahmen eines Mikro Hedges abgebildet werden und diese somit ebenfalls nicht mehr oder nur noch mit ihrer aggregierten Nettorisikoposition in den DRM-Prozess einbezogen werden. Je nach Volatilität der Nettorisikoposition der im DRM-Prozess nicht zulässigen Grundgeschäfte kann dies mehr oder weniger operabel sein und bedarf in jedem Fall einer frühzeitigen Portfolioanalyse. Eine Vermeidung von im DRM-Prozess nicht zulässigen Geschäften im Rahmen des Risikomanagements ist zwar aus Rechnungswesen-Sicht vorziehenswürdig, dürfte aber häufig aufgrund unerwünschter Steuerungseffekte im Risikomanagement nicht in Betracht kommen. Daher ist die Einräumung von bisher im DRM-Modell nicht vorgesehenen, expliziten Kompensationsmöglichkeiten überlegenswert.

Auf das Ausmaß der Unterschiede zwischen dem ALM- und dem DRM-Prozess hat wie bereits erwähnt auch die individuell zu definierende Länge des DRM-Zyklusses einen erheblichen Einfluss. Aus fachlicher Sicht führt ein DRM-Zyklus von einem Tag zu einem weitgehenden zeitlichen Gleichlauf von ALM- und DRM-Prozess. Ein längerer DRM-Zyklus führt dagegen zu einer verzögerten Berücksichtigung von neuen Grund- und Sicherungsgeschäften die insbesondere bei retrospektiven Anpassungen der RMI (Schritt 4) zu Verzerrungen führt. Ein täglicher DRM-Zyklus ist operativ herausfordernd, da er unter anderem eine tägliche Fortschreibung und Bewertung der tatsächlichen Steuerungsderivate und der hypothetischen Benchmark Derivate sowie einen täglichen Buchungsprozess erfordert.

Umsetzungsaspekte

Das Potential dieser und weiterer Ansatzpunkte zur Vermeidung von Unterschieden hängt dabei auch maßgeblich von der gewählten technischen Implementierungslösung ab.

Die Operationalisierbarkeit eines täglichen DRM-Zyklusses wird beispielsweise bei einer ALM-nahen IT-Lösung einfacher sein als bei einer Accounting-nahen oder DRM-spezifischen Einzellösung. Um dieses Potential zu heben, ist ein entsprechend strukturiertes Implementierungsvorgehen notwendig, welches in Abbildung 2 grob skizziert wird.

Abbildung 2: Skizzierung Implementierungsvorgehen

In der ersten, funktionalen Stufe sind hierbei die wesentlichen im DRM-Modell fachlich zu bestimmenden Fragestellungen ((z.B. Risikometrik, Frequenz der DRM-Zyklen) mit den jeweils relevanten Funktionen (z.B. Bestimmung CNOP, Konstruktion und Bestandsführung hypothetischer Benchmark-Derivate) zu identifizieren. Zu den Funktionen sind jeweils mögliche fachliche Umsetzungsalternativen abzuleiten und zu bewerten. Die hier getroffen Festlegungen sind die Basis für die zu definierenden Verantwortlichkeiten und Prozesse (siehe (1) in Abbildung 2).

Die gewählten Funktionsausprägungen müssen im zweiten prozessualen Schritt mit den bestehenden Strukturen im Risikomanagement (z.B. Prozess zur Ableitung Steuerungsderivate) und Rechnungswesen (z.B. Tagesendverarbeitung) abgeglichen werden, um organisatorische und prozessuale Optionen herauszuarbeiten, die die Grundlage für die Auswahl der Applikationen (siehe (2) in Abbildung 2) bilden. Hierbei stellen sich Fragen u.a. bzgl. der Verantwortlichkeit für DRM-spezifische Berechnungsprozesse wie z.B. die Ableitung der RMI oder die Durchführung der Lower-of-Tests zur Ableitung des DRM adjustments sowie zur Bereitstellung der dafür erforderlichen Stamm-, Bewegungs- und Marktdaten. Die besondere Herausforderung des DRM-Modells liegt dabei in seiner funktionalen Verortung an der Schnittstelle von Risikomanagement und Rechnungswesen mit erheblicher Bedeutung auch für Aufsichtsrecht und Gesamtbanksteuerung.

Im letzten Schritt werden anschließend die Grundlagen der möglichen Applikationen erhoben und bewertet. Hierbei sind insbesondere die Dimensionen Verortung, Standardisierungsgrad und Bezugsquelle auf Basis der eigenen IT-Strategie sowie Informationen über zukünftig am Markt verfügbarer DRM-Anwendungen zu würdigen. Erst auf Basis der Erkenntnisse aller drei Ebenen (Funktionsebene, Prozess- und Organisationsebene und der Applikationsebene) kann eine valide Abschätzung von Kosten und Nutzen für das Institut getroffen werden (siehe (3) in Abbildung 2). Die Kosten-Nutzen-Abschätzung kann auch ein iterativer Prozess sein (siehe (4) in Abbildung 2), hierbei werden nach der generellen Prüfung der Machbarkeit auch Kosten-Nutzen Betrachtungen für die Implementierung und den operativen Betrieb erhoben und bewertet.

Abbildung 3: Applikationsvarianten

Häufig startet die Diskussion zum Implementierungsvorgehen auf einer Applikationsebene, getrieben durch die Stakeholder der Applikationen und Prozesse. Dieses Vorgehen führt voraussichtlich nicht zu einer optimierten DRM-Umsetzung für das Institut, dennoch können die Applikationsvarianten eine sinnvolle Strukturierung der verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten unterstützen.

Fazit

Das DRM-Modell bedeutet deutliche konzeptionelle Veränderungen für das Hedge Accounting. Es kann zu einer deutlichen Verringerung der Unterschiede zwischen Risikomanagement- und Rechnungswesen-Sicht führen. Eine möglichst weitgehende Verringerung der Unterschiede ist eine komplexe und institutsspezifische Herausforderung. Das DRM-Modell bietet hierfür zahlreiche fachliche Gestaltungsspielräume sowie umsetzungstechnische Ansatzpunkte, die durch zielgerichtete Analyse und strukturiertes Implementierungsvorgehen herausgearbeitet werden können. Hierbei sollte der zeitliche Vorlauf ebenso wenig unterschätzt werden wie die Notwendigkeit aussagefähiger quantitativer Simulationsmöglichkeiten.

Auch bei optimaler Umsetzung wird das DRM-Modell jedoch nicht zu einer vollständigen Überwindung der Unterschiede führen. Daher gilt es, frei nach Friedrich Christoph Oetinger, die Gestaltungräume des DRM-Modells intensiv auszuschöpfen, unvermeidbare Unterschiede transparent den verschiedenen Stakeholdern zu kommunizieren und beides auf Basis einer intelligenten Analyse unterscheiden zu können.

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Autoren

Volker Liermann

Partner -Head Developing Digitalization | Technology Consulting
EY ifb SE

Oliver Wulle

Director EMEIA FSO Hub Finance & Risk Digital Transformation
EY ifb SE